Produkte und Fragen zum Begriff Ex Heimkinder:
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Ehemalige Heimkinder der DDR , ICH HATTE ANGST VOR JEDEM NEUEN TAG IN DIESEM HEIM ... In der DDR waren zwischen 1949 und 1989 etwa eine halbe Million Kinder und Jugendliche in Normal- und Spezialheimen sowie Jugendwerkhöfen untergebracht. Ihre oftmals belastenden und traumatischen Erfahrungen und die psychosozialen Folgen wurden bisher zu wenig beachtet. Das Buch gibt Einblicke in die Ergebnisse des interdisziplinären Forschungsverbunds 'TESTIMONY - Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung'. Im Fokus stehen das Erleben der damaligen Kinder und Jugendlichen und ihre Bewältigungsleistungen bis in die Gegenwart. 'Die Gesellschaft hat die Verantwortung und die moralische Pflicht, die Bedarfe jener Betroffenen aufzunehmen, die den Mut und die Kraft gefunden haben, sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen, ihre Erfahrungen und Bedürfnisse zu äußern und Aufarbeitung und Unterstützung mit voranzubringen.' (Die Herausgeber:innen) , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Die Nordsee , Die Nordsee gehört zu Deutschland wie die Alpen oder die Mecklenburgische Seenplatte. Jährlich reisen zahlreiche Touristen in den Norden Deutschlands um an diesem einzigartigen Meer Urlaub zu machen. An 18 abwechslungsreichen Stationen erfahren die Kinder mehr über das Wattenmeer, die Geschichte des Hochwasserschutzes oder die Zusammenhänge zwischen Ebbe und Flut. Die Schüler erarbeiten das Leben der Menschen auf einer Hallig und lernen die deutschen Nordseeinseln kennen. Sie erstellen zu einigen tierischen Bewohnern der Nordsee Steckbriefe und Plakate und erfahren mehr über den Pflanzenreichtum. Der Aspekt des Naturschutzes wird ebenso behandelt wie wichtige Baderegeln an der Nordsee. Tauchen Sie gemeinsam mit Ihren Schülern ein in dieses spannende Meer! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Ausgabe: Kopiervorlagen, Schnellhefter, Erscheinungsjahr: 201905, Produktform: Pergament, Beilage: Kopiervorlagen in Mappe mit CD, Autoren: Kläger, Stefanie, Auflage/Ausgabe: Kopiervorlagen, Schnellhefter, Seitenzahl/Blattzahl: 84, Keyword: 3. und 4. Klasse; Grundschule; Natur und Leben; Sachunterricht, Fachschema: Sachunterricht / Lehrermaterial~Lernmittel~Unterrichtsmedium, Bildungsmedien Fächer: Didaktik und Methodik~Sachunterricht, Fachkategorie: Schule und Lernen, Bildungszweck: für den Primarbereich, Altersempfehlung / Lesealter: 23, Genaues Alter: GRS, Warengruppe: HC/Schulbücher/Unterrichtsmat./Lehrer, Fachkategorie: Unterrichtsmaterialien, Thema: Verstehen, Schulform: GRS, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49011000, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49011000, Verlag: Lernbiene Verlag i.d. AAP, Verlag: Lernbiene Verlag i.d. AAP, Verlag: Lernbiene, Länge: 298, Breite: 210, Höhe: 7, Gewicht: 290, Produktform: Ordner, Genre: Schule und Lernen, Genre: Schule und Lernen, Vorgänger EAN: 9783869987491, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Schulform: Grundschule, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Schulbuch,
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Die Wikinger , (2. bis 4. Klasse) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: Nachauflage, Erscheinungsjahr: 20220228, Produktform: Kartoniert, Beilage: Kopiervorlagen in Mappe mit CD, Autoren: Kläger, Stefanie, Auflage: 22000, Auflage/Ausgabe: Nachauflage, Seitenzahl/Blattzahl: 70, Keyword: 2. bis 4. Klasse; Grundschule; Sachunterricht; Zeit und Kultur, Fachschema: Sachunterricht / Lehrermaterial, Bildungsmedien Fächer: Sachunterricht, Fachkategorie: Schule und Lernen, Bildungszweck: für den Primarbereich, Altersempfehlung / Lesealter: 23, Genaues Alter: GRS, Warengruppe: HC/Schulbücher/Unterrichtsmat./Lehrer, Fachkategorie: Unterrichtsmaterialien, Thema: Verstehen, Schulform: GRS, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49011000, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49011000, Verlag: Lernbiene Verlag i.d. AAP, Verlag: Lernbiene Verlag i.d. AAP, Verlag: Lernbiene, Länge: 408, Breite: 300, Höhe: 20, Gewicht: 491, Produktform: Kartoniert, Genre: Schule und Lernen, Genre: Schule und Lernen, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Schulform: Grundschule, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Schulbuch, WolkenId: 2907028
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Schule früher und heute , (3. und 4. Klasse). Werkstattlernen Sachunterricht - Print + mit editierbaren Seiten zum Download , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: Nachauflage, Erscheinungsjahr: 20230812, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Autoren: Kläger, Stefanie, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: Nachauflage, Seitenzahl/Blattzahl: 65, Keyword: 3. und 4. Klasse; Grundschule; Sachunterricht; Zeit und Kultur, Fachschema: Sachunterricht / Lehrermaterial~Lernmittel~Unterrichtsmedium, Bildungsmedien Fächer: Sachunterricht, Fachkategorie: Schule und Lernen, Bildungszweck: für den Primarbereich, Altersempfehlung / Lesealter: 23, Genaues Alter: GRS, Warengruppe: HC/Schulbücher/Unterrichtsmat./Lehrer, Fachkategorie: Unterrichtsmaterialien, Thema: Verstehen, Schulform: GRS, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Lernbiene Verlag i.d. AAP, Verlag: Lernbiene Verlag i.d. AAP, Verlag: Lernbiene Verlag, Länge: 408, Breite: 300, Höhe: 10, Gewicht: 251, Produktform: Blätter, Genre: Schule und Lernen, Genre: Schule und Lernen, Beinhaltet: B0000069121001 9783869988436-1 B0000069121002 9783869988436-2, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0050, Tendenz: +1, Schulform: Grundschule, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Schulbuch, WolkenId: 2907003
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Durch die Wiener Quartiere des Elends und Verbrechens , Im Jahr 1908 veröffentlicht der Journalist Emil Kläger eine Reportage, in der er über Menschen im Wiener Untergrund berichtet ¿ Vagabunden, Außenseiter, die keinen Platz mehr in der Gesellschaft finden und in der Kanalisation der immer größer werdenden Stadt leben. An der Wiener Urania hatte Kläger zuvor von seinen Erkundungen berichtet. Seine Lichtbildervorträge sorgen für volle Säle. Elend und Verbrechen ziehen das Publikum an. Klägers "Wanderbuch aus dem Jenseits" liegt nun in einer Faksimile-Ausgabe vor. Es wirft Licht in jene Winkel der Stadt, die sonst verborgen bleiben. Die Fotos von Hermann Drawe zeigen Gesichter, die in eine andere Welt schauen, weil sie in der hiesigen alles gesehen haben. Kläger holt sie wieder vor die Augen seiner staunenden Leser. Ein ausführliches Nachwort gibt Auskunft über Kläger, sein Leben, seine Zeit und sein Werk. , Fachbücher, Lernen & Nachschlagen > Bücher & Zeitschriften
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Der Kläger Plastik Druckspüher Master Acid+ 1,5 Liter eignet sich optimal zur Verwendung von säurehaltigen Reinigern wie zum Beispiel Felgenreiniger, Entkalker oder Sanitärreiniger. Der Druckpumpzerstäuber bietet maximale Sicherheit bei der Anwendung. Mit Hilfe des langen Düsenkopfes wird genügend Abstand zu dem Sprühnebel geschaffen und der ErgoGrip sorgt für einen stets sicheren und festen Halt. Der High Performance Sprayer ist mit einer automatisch einrastenden Sicherheitstaste ausgestattet, somit wird versehentliches Spürhen nahezu unmöglich gemacht. Der Flüssigkeitskeitsbehälter mit enem
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Ähnliche Suchbegriffe für Ex Heimkinder:
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Kennst du Heimkinder?
Ja, Heimkinder sind Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können und stattdessen in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht sind. Oft haben sie schwierige Lebensumstände erlebt und benötigen besondere Unterstützung und Betreuung. Es gibt verschiedene Organisationen und Initiativen, die sich für die Rechte und das Wohl von Heimkindern einsetzen.
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Wie feiern Heimkinder Weihnachten?
Heimkinder feiern Weihnachten oft gemeinsam mit anderen Kindern und Betreuern im Heim. Es werden verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen organisiert, wie zum Beispiel das Schmücken des Weihnachtsbaums, das Singen von Weihnachtsliedern und das Austauschen von Geschenken. Das Ziel ist es, den Kindern eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit zu ermöglichen, auch wenn sie nicht bei ihren Familien sein können.
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Kann der Kläger Zeuge sein?
Kann der Kläger Zeuge sein? In der Regel kann der Kläger nicht als Zeuge in seinem eigenen Fall auftreten, da er bereits Partei des Verfahrens ist. Als Partei hat der Kläger ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens und könnte daher möglicherweise nicht objektiv aussagen. Es besteht die Gefahr, dass seine Aussagen voreingenommen oder parteiisch sein könnten. Stattdessen können andere Zeugen oder Beweismittel herangezogen werden, um die Behauptungen des Klägers zu unterstützen. Es ist wichtig, dass das Gericht unparteiische und objektive Zeugenaussagen erhält, um eine gerechte Entscheidung treffen zu können.
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Wer ist Kläger im Strafprozess?
Im Strafprozess ist der Kläger in der Regel der Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft. Der Kläger vertritt die Interessen der Gesellschaft und strebt die Bestrafung des Angeklagten an. Der Kläger trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat. Im Gegensatz dazu steht der Angeklagte, der sich gegen die Anschuldigungen verteidigen kann und das Recht auf ein faires Verfahren hat. Letztendlich entscheidet das Gericht über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.
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Wie kann man für Heimkinder spenden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für Heimkinder zu spenden. Man kann direkt an Heime oder Organisationen spenden, die sich um Heimkinder kümmern. Es ist auch möglich, Patenschaften für einzelne Kinder zu übernehmen oder Sachspenden wie Kleidung, Spielzeug oder Bücher zu spenden. Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützung von Projekten, die sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Heimkindern einsetzen.
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Wer muss beweisen Kläger oder Angeklagter?
In einem Gerichtsverfahren muss grundsätzlich der Kläger die Beweislast tragen. Das bedeutet, dass der Kläger die erforderlichen Beweise vorlegen muss, um seine Ansprüche oder Vorwürfe zu belegen. Der Angeklagte hingegen muss grundsätzlich keine Beweise vorlegen, es sei denn, er bringt Gegenbeweise oder Entlastungszeugen vor. Es liegt also in der Verantwortung des Klägers, die Schuld des Angeklagten nachzuweisen, während der Angeklagte nur seine Unschuld glaubhaft machen muss. Letztendlich obliegt es dem Gericht, anhand der vorgelegten Beweise und Argumente zu entscheiden, ob die Klage begründet ist oder nicht.
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Kann ein Kläger auch Zeuge sein?
Ja, ein Kläger kann auch als Zeuge in einem Gerichtsverfahren auftreten. Wenn der Kläger über relevante Informationen oder Beweise verfügt, die zur Klärung des Falls beitragen könnten, kann er als Zeuge aussagen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Kläger nicht gleichzeitig als Zeuge für sich selbst auftreten kann, da dies als Interessenkonflikt angesehen werden könnte. In solchen Fällen kann der Kläger von seinem Anwalt vertreten werden, während er als Zeuge aussagt. Es liegt letztendlich im Ermessen des Gerichts, ob der Kläger auch als Zeuge gehört wird.
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Wie oft dürfen Heimkinder ihre Eltern besuchen?
Die Häufigkeit der Besuche von Heimkindern bei ihren Eltern kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Alter des Kindes, der Entfernung zwischen dem Heim und dem Wohnort der Eltern und den individuellen Umständen der Familie. In der Regel wird jedoch versucht, regelmäßige Besuche zu ermöglichen, um die Bindung zwischen Kindern und Eltern aufrechtzuerhalten. Die genauen Besuchsregelungen können jedoch von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein.
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Dürfen Erzieher Heimkinder mit nach Hause nehmen?
In der Regel ist es Erziehern nicht gestattet, Heimkinder mit nach Hause zu nehmen. Die Betreuung der Kinder findet in der Einrichtung statt und die Erzieher haben dort ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine temporäre Unterbringung bei einem Erzieher in Betracht gezogen werden kann, zum Beispiel bei akuten Notfällen oder in besonderen Betreuungssituationen.
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Welches Gericht ist zuständig Kläger oder Beklagte?
Welches Gericht ist zuständig Kläger oder Beklagte? Die Zuständigkeit eines Gerichts hängt in der Regel davon ab, wer die Klage einreicht. Ist der Kläger eine Privatperson oder ein Unternehmen, wird das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz oder seinen Geschäftssitz hat. Wenn der Beklagte eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, wird das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen Geschäftssitz hat. In manchen Fällen kann auch das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk die streitige Handlung stattgefunden hat. Es ist daher wichtig, die genauen Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Gerichts zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Rechtsstreit vor dem richtigen Gericht verhandelt wird.
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Welche positiven Erlebnisse hattet ihr als Heimkinder dort?
Als KI habe ich keine persönlichen Erfahrungen, aber einige positive Erlebnisse, die Heimkinder haben können, sind zum Beispiel das Knüpfen von Freundschaften mit anderen Kindern im Heim, das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, wenn sie sich gut umsorgt fühlen, und die Möglichkeit, neue Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und zu entwickeln.
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Was passiert wenn Kläger nicht zum Termin erscheint?
Was passiert wenn Kläger nicht zum Termin erscheint? Wenn der Kläger nicht zum Termin erscheint, kann das Gericht die Klage abweisen oder den Fall ohne die Anwesenheit des Klägers entscheiden. Der Kläger riskiert somit, dass sein Anliegen nicht gehört wird und er keine Möglichkeit hat, seine Argumente vorzubringen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig abzusagen und einen neuen Termin zu vereinbaren, um negative Konsequenzen zu vermeiden. In einigen Fällen können auch Kosten oder Bußgelder für das Nichterscheinen des Klägers verhängt werden.