Abrunden möchte ich den Zwischenbericht mit
einem Kommentar des Regisseurs Peter Henselder dieser TV-Aufzeichnungen. Denn
diesen halten ich so zutreffend, dass ich dem nichts mehr hinzufügen
möchte.
Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren hat einen
Zwischenbericht vorgelegt.
Er umfaßt gut 50 Seiten und enthält einige Eingeständnisse,
die vor kurzem den Verantwortlichen wohl kaum
über die Lippen gekommen wären. Zu den entscheidenden Fragen ist
die Antwort des Runden Tisches jedoch ungenügend geblieben.
Da ist zum einen die Anerkennung der Zwangsarbeit. Obgleich das Grundgesetz
den Begriff der Zwangsarbeit kennt, will der Runde Tisch ihn in einem engen
nationalsozialistischen Sinn als "Vernichtung durch Arbeit" verstanden
wissen, als ob etwa ein Richter nach Art. 12 (3) GG bei der Anordnung von
"Zwangsarbeit" die "Vernichtung durch Arbeit" im Blick
hätte.
Wie man zu einer solchen merkwürdigen Begriffsbestimmung kommen kann,
obgleich zur Zeit des Dritten Reiches Zwangsarbeiter selbst in kirchlichen
Einrichtungen tätig waren und die Kirchenvertreter dies doch eigentlich
wissen müßten, ist unbegreiflich. Hier ist zu hoffen, daß
diese Geschichtsklitterung keinen Bestand haben wird.
Ähnlich sieht es bei der Anerkennung als Menschenrechtsverletzung aus.
Daß die systematische Mißhandlung der Kinder in den Heimen erst
eine Anerkennung finden könnten nach Einrichtung des Europäischen
Gerichtshof für
Menschenrechte ist eine ebenso absurde Auffassung, denn die Heimkinder standen
wie jeder andere Deutsche unter dem Schutz des Grundgesetzes und durften Achtung
ihrer Würde (Art. 1 GG) verlangen.
Diese Würde ist noch viel umfassender gedacht, als ihre Auslegung in
einzelnen Menschenrechtsnormen.
Doch wird man noch einen Schritt weitergehen. Es ist zugestanden, daß
bei unehelicher Geburt das Jugendamt tätig wurde und das Kind in ein
Heim einwies. Nun ist aber die Forderung nach Schaffung gleicherBedingungen
für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder mit
den ehelichen, ja nicht erst eine Forderung des Grundgesetzes von 1949 (Art.
6 (5)), sondern bereits der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 121 (1)).
Hätte man diese Forderungen ernst genommen, dann wäre das Ausmaß
dessen, womit sich der Runde Tisch heute beschäftigen muß, wesentlich
eingeschränkter. Die "Unehelichkeit" ist ja häufig der
Anlaß gewesen, die Heimkinder in ihrer Existenz abzuwerten. Und hier
setzt nicht nur eine historische, sondern auch eine geistige Verantwortlichkeit
ein.
Bisher hat der Runde Tisch nach den geistigen Voraussetzungen für das,
was geschehen ist, nicht gefragt. Und gerade in
diesem Punkt kommt die Verantwortlichkeit der Kirchen in den Blick.
Es ist ja sicher kein Zufall, daß wir von den Mißbrauchsfällen
im wesentlichen nur aus Ländern hören, die sich zum christlichen
Kulturkreis rechnen. Hier muß eine Wurzel dessen gesucht werden, worüber
heute alle Welt redet.
Vermißt wird auch eine Darstellung der Ausbildung der damals verantwortlichen
Erzieher und Erzieherinnen. Kontrastiert man das, was in den 50ziger und 60ziger
Jahren in den Heimen geschehen ist, mit dem, was bereits in den 20ziger und
30ziger Jahren an psychologischen Erkenntnissen vorlag, dann fragt sich auch
hier, weshalb diese Ergebnisse nicht in die Erziehung der Heimkinder eingeflossen
sind. Sollte der Grund darin liegen, daß
man glaubte, die Psychologie als mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar
und daher als eine zu vernachlässigende Größe betrachten zu
dürfen, dann stellt sich auch hier für die Zukunft die Frage, ob
der Staat überhaupt einer
weltanschaulichen Gruppe Kinder anvertrauen darf.
Es wird abzuwarten sein, welche Konsequenzen der
Runde Tisch in diesem Punkt zieht. Zu wünschen ist, daß er dabei
durchaus eine weite historische Perspektive nimmt und die Entwicklung der
Heime seit dem 17. Jahrhundert in den
Blick nimmt und etwa anhand des Waisenhausstreites die Unfähigkeit religiöser
Gruppen, aus der Geschichte zu lernen, nicht verkennen wird.
Peter Henselder-25.1.2010

Liebe Besucher
hier finden Sie unter dem Titel "Heimkinder in Diskussion" eine
auf 14 Folgen geplante TV-Sendereihe zum Thema Heimkinder, wie es solch
eine in dieser Form bislang noch nicht zu sehen war.
Diese Sendung wird im weiteren Verlauf des Jahres 2010 vom privat getragenen
Sender T. o. p -TV produziert und zunächst ausschließlich im
offenen TV-Kanal ALEX-Berlin
und via Internet ausgestrahlt.
Der Vorteil dieser ungebundenen Dokumentation unter maßgeblicher Regie
von Peter Henselder (ebenfalls Betroffener einstiger Heimerziehung) liegt
in der affektfreien Authentizität aller Filmaufzeichnungen.
Diese werden den Zuschauern die ungeschminkte Realität der einstigen
Heimerziehungspraxis vor Augen führen, die Menschen vom Säugling
bis hin zu über 18-jährigen Heranwachsenden
in Heimeinrichtungen durchlebt haben.
Und ich denke nicht zu übertreiben, wenn in diesem Rahmen bis in die
Gegenwart hineinreichende Skandale das öffentliche Licht erblicken
werden.
Ich kann daher nur an alle interessierten Menschen appellierenn diese Aufnahmen
nicht nur passsiv zur Kenntnis zu nehmen, sondern gleichfalls danach zu
trachten, wie diese Aufnahmen durch eine flächendeckende Verlinkung
eine möglichst weitreichende Verbreitung finden wird.
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Vom gleichen Sender wurde in einem Livemitschnitt
die Pressekonferenz zur Vorstellung des Zwischenbericht des runden
Tisches festgehalten.
Auffällig wie sich die kirchliche Vertretung mit Stellungnahmen zurückhielt.
Auffällig, die kaltschnäutzige Zurückweisung berechtigter
Zuschauerfragen.