
Der Nachweis des eklatanten Versagens staatlicher Überwachungsorgane.
Das Zusammenleben
unsere staatlichen Gemeinschaft, dessen Rechte, aber auch Pflichten jeder
Bürger automatisch mit seiner Geburt in diesem Lande erwirbt, wird
durch unser Grundgesetz geregelt, an das sich jeder rechtsverbindlich zu
halten gezwungen ist.
Es ist demnach niemanden möglich, sich diesem zu entziehen, ohne dass
dies strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen würde. Bereits derartige
Versuche werden geahndet.
Womit erkenntlich wird, wie wichtig, wie auch verbindlich dieses Grundgesetz
ausnahmslos für alle Bürger in diesem Staat ist, um unser gemeinsames
Zusammenleben zu regeln und darüber hinaus jedem einzelnen Bürger,
weitreichenden individuellen Lebensschutz zuzusichern.
Dies sind in jeder Hinsicht ehrbare und erstrebenswerte Absichten, damit
jedem von uns ein glückliches Leben in Würde, Freiheit und Unversehrtheit
ermöglicht wird.
Hieraus wird erkennbar, dass die Gründungsväter unseres Grundgesetzes
dem individuellen Lebensschutz die höchstmögliche Beachtung beigemessen
haben, dessen Bemühen sich ja nun in den zahlreichen Artikeln dieses
Grundgesetzes widerspiegeln.
Schutz, den in besonderer Weise Behinderte, hinfällig gewordene ältere
Menschen und natürlich Kinder benötigen, die kaum, oder noch nie
für sich selbst einstehen - sprechen konnten bzw. können.
Für deren grundgesetzliche Rechtswahrnehmung sich ausdrücklich
die staatlichen Organe verpflichtet haben.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.



Sensationsträchtige
Pressemeldungen und aktenkundige Heimkinder spiegeln hier nur die einsame
Spitze beschädigter Kinderseelen und gescheiterter Erziehungsbemühungen
wieder, während die weit größere Anzahl leidgeprüfter
Mädchen und Jungen erst gar nicht von staatlichen Kontrollorganen erfasst
werden und damit dauerhaft an Lebenswürde, Lebensfreude und Lebensqualität
beraubt werden.
Eben jene schützenswerten Eigenschaften, deren Gut sich sowohl unser
Grundgesetzt, wie auch nahezu alle 16
landeseigene Verfassungen, besonders Kindern
gegenüber verpflichtet haben!
Nur spiegelt sich dieses
Bemühen in der Öffentlichkeit so gut wie gar nicht wieder, um
den Menschen das nötige Rüstzeug zu vermitteln, um sich gegenüber
ihren eigenen Kindern als erziehungskompetente Mütter und Väter
zu erweisen.

Das Bundesland Bayern
bildet in dieser Hinsicht eine einzigartige Ausnahme.
Denn nur in der bayrischen Landesverfassung wird nicht nur verbindlich sondern
auch im besonderen,
ein elternvorbereitendes Bildungsziel deklariert. Dieses lautet:
Artikel 131
(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege,
Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.
Doch was so erwartungsfroh
die bayrische Verfassung ziert, erschöpft sich bei realer Betrachtung
für zukünftige Eltern in rudimentären Kochanleitungen.
Die weit wichtigere Säuglingspflege und Kindererziehung wird dagegen
weder in Bayern, noch in einem anderen Bundesland innerhalb eines elternvorbereitenden
Schulunterrichtsfaches thematisiert.
Angesichts weit um sich greifender Familienauflösungen, fehlender Verantwortungsbereitschaft,
weitgehender Orientierungslosigkeit und Inkompetenz in Erziehungsfragen
völlig überforderter Eltern und Alleinerziehenden, (Siehe
Ursachen im Detail) wird hier deutlich erkennbar, wie unsere staatliche
Gemeinschaft ihrer Überwachungsaufgabe zum Schutz unsere Kinder weitgehend
schuldig geblieben ist. Denn dass zu diesen Themen erkennbarer Handlungsbedarf
bestand, ist zumindest insoweit bekannt, da dieses Ziel zum Schutz aller
Kinder sowohl ins Grundgesetz wie auch in alle Landesverfassungen aufgenommen
wurde.
Geradezu beschämend empfinde ich, dass sich sowohl, staatliche Kontrollorgane,
wie auch hochrangige Forschungsexperten aus Sozialwissenschaften und Gesundheitswesen,
denen das Leid zum Teil schwerst geschädigter Kinder nur zu gut bekannt
ist und darüber Tausende von Doktorarbeiten erarbeitet haben, wie auch
erforschende Professuren erhielten, bis auf den heutigen Tag keine nachhaltig
erkennbaren Anstrengungen unternommen haben, um unseren Kindern zu ihrem
im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten zu verhelfen.
Im Grundgesetz und in den Landesverfassungen wird in diesem Zusammenhang
stets auf weiterführende Gesetzte verwiesen die im Einzelnen auf bestehende
Hilfsbedürfnisse eingehen. Wenn wir uns das Kinder
und Jugendhilfegesetz als 8. Kapitel des umfassenden Sozialhilfegesetzbuch
betrachten, dann wird jedoch sehr schnell klar, dass: 1. die meisten Schutzanstrengungen
zu spät greifen und 2. noch weniger vorbeugend von (künftigen)
Eltern in Anspruch genommen wird.
Um es auf den
Punkt zu bringen: Es fehlt den Bürgern an einer verbindlichen Vorbereitung
auf ihre Elternrolle!
Angesichts dieses
eklatanten Debakels, dessen Versäumnissen wegen, noch immer jeden Tag
zahlreiche Kinder oftmals unbeabsichtigt zu Opfer fehlender Erziehungskentnisse
werden, fordere ich politisch und sozialverantwortliche Menschen auf, sich
umgehend für eine adäquate Anwendung unseres Grundgesetzes zum
Schutze aller Kinder in unserem Land einzusetzen.
Es darf keinesfalls mehr bei der gängigen Praxis bleiben Kindern erst
dann unsere hilfreiche Hand anzubieten, wenn wir sie zuvor sehenden Auges
in den sprichwörtlichen Brunnen fallen ließen.
Denn es dürfte hinreichend bekannt sein, dass die meisten Schutzanstrengungen
für Kinder zu spät greifen, weil sie nahezu ausschließlich
an Symptomen ansetzen.
Lasst uns bitte gemeinsam
für Präventivmassnahmen eintreten, die solch eine Bezeichnung
verdienen.
Wie sie idealerweise in der Umsetzung eines neu zu schaffenden Unterrichtsfaches
bestünde, mit dessen Hilfe unseren Kinder die nötigen Kompetenzen
vermittelt werden, um sie auf ihre Elternrolle von Morgen vorzubereiten:
Warum sollten, wir unseren Kindern nicht zu Experten in eigener Sache heranbilden
können, um sie für die vielfältigen und verantwortungsvollen
Erziehungsaufgaben ihrer eigenen Kinder fit zu machen?
Wie bereits unter den Rubriken Folgen
und Ziele
dargestellt wurde,
werden nicht nur unsere Kinder von einem gewaltpräventiven, eigen-
und sozialverantwortungsfördernden und im Besonderen von einem elternvorbereitenden
Unterrichtsfach profitieren.
Nein, wir alle ob groß oder klein, werden wie künftige Generationen
von Kindern und Mitmenschen dieser staatlichen Gemeinschaft die lebensbejahenden
Auswirkungen solcher Bemühungen durch einen spürbaren Zugewinn
an Lebensqualität davon tragen können.
Ich bin davon überzeugt,
dass sich von diesem Ziel sehr viele Menschen angesprochen fühlen und
möchte Sie liebe Leser/innen darum bitten:
Sprechen Sie dieses Thema auch in Ihrem Verwandten-, Bekannten-, Freundes-,
wie auch in sozialen und politisch aktiven Kreisen an, damit sich ein Bewusstsein
für derart notwendige gesellschaftliche Reformen herausbilden kann.
Der erste Schritt in diese Richtung beginnt stets damit, dass wir über
ein Thema sprechen.
Bitte mischen Sie mit, diskutieren Sie mit und fordern Sie bitte die überfällige
Umsetzung
der staatlichen
Überwachung zum Schutz unserer Kinder mit Ihrer aktiv Stimme ein.