
Betr.: Vorschlag zur Einführung eines Pflichtschulfachs
Sehr geehrter Herr Abgeordneter
mit Schreiben vom 25.03.2008 haben Sie die Anfrage von Herrn Klüber nach Einführung eines neuen Pflichtschulfachs, das die Bereiche Gewaltprävention, Eigen- und Sozialverantwortungsbewusstsein sowie Elternvorbereitung umfasst, an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Gerne nehme ich im Folgenden aus bayrischer Sicht zu den von Herrn K. angesprochenen Punkten Stellung.
Eigen- und Sozialverantwortungsbewusstsein / Elternvorbereitung
Der in Art
131 BV sowie in Art.
1 und 2 BayEUG verankerte Bildungsauftrag weist den Schulen und
damit auch allen Fächern eine wichtige Aufgabe bei der Charakter- und
Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu. Hierzu
zählt nach Art 2 Satz 1 BayEUG auch, "die Schülerinnen und
Schüler zur gleichberechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten
in Familie, Staat und Gesellschaft zu befähigen, insbesondere Buben
und junge Männer zu ermutigen, ihre künftige Vaterrolle verantwortlich
anzunehmen sowie Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen".
Die unten stehenden Beispiele aus den Schularten zeigen, wie die oben genannten
Themenbereiche in den betreffenden Fachlehrplänen verankert sind. Darüber
hinaus werden in zunehmenden Maß schulübergreifend sog. Lebenskompetenzprogramme
zur Prävention von Sucht, Aids, Missbrauch und Gewalt eingesetzt (z.B.
Erwachsen werden,
LIZA,
ALF,
Mit
mir nicht! etc). Im Mittelpunkt steht dabei stets die Persönlichkeitsentwicklung.
Grundschule
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule beinhaltet mehr als
die Vermittlung von Wissen:
Die Grundschule will die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung
unterstützen. In einer Atmosphäre des Vertrauens und der Anerkennung
sollen die Kinder Selbstwertgefühl, Eigenverantwortung und eine bejahende
Lebenseinstellung für ihr späteres Erwachsenenleben aufbauen.
Darüber hinaus werden soziale Verhaltensweisen wie Rücksichtnahme,
Verantwortungsbereitschaft oder Konfliktfähigkeit gefördert und
grundlegende Werte menschlichen Zusammenlebens vermittelt. Dies findet zum
einen im Unterrichtsalltag statt. Zum anderen greifen konkrete Lehrplaninhalte
der einzelnen Fächer in allen Jahrgangsstufen diesen Bereich auf (Heimat-
und Sachunterricht; Deutsch: v.a. Lesestücke; Religionsunterricht;
Ethik). Die Inhalte des Lehrplans knüpfen an die Erfahrungswelt der
Kinder an.
Die Auswahl der Inhalte orientiert sich an den aktuellen und zukünftigen
Bedürfnissen, eröffnet den Kindern einen Zugang zur Natur, Kultur,
Zivilisation Technik und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit.
Hauptschule
Beispielhaft sei hier das Fach Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich der Hauptschule
genannt, wo sich die Schüler in der Jahrgangsstufe 8 z. B. mit der
Aufgabe befassen, Säuglinge und Kleinkinder zu betreuen. In einem begrenzten
Rahmen lernen sie Verantwortung zu tragen. Sie lernen einfache Maßnahmen
der physischen und psychischen Betreuung kennen und umsetzen und sie sollen
sensibel werden für die spezifischen Bedürfnisse des Kindes. Sie
versuchen, Geborgenheit und Sicherheit zu geben, sind sich ihrer Verantwortung
bewusst und sehen ein, dass Verlässlichkeit erforderlich ist.
Realschule
In der geltenden Stundentafel für die vierstufige Realschule (R 4)
ist das Fach Erziehungskunde in Jahrgangsstufe 10 enthalten. In der neuen
Stundentafel für die sechsstufige Realschule (R 6) wurden die Unterrichtsfächer
Erziehungskunde und Biologie aufgrund der inhaltlichen Parallelen zusammengelegt
zum Fach "Biologie mit Inhalten der Erziehungskunde" (Jahrgangsstufe
10), wobei die erziehungskundlichen Themen übernommen und - soweit
möglich und sinnvoll - Fächerinhalten der Biologie zugeordnet
wurden.
Neben diesem für alle Schüler verpflichtenden Unterricht besteht
die Möglichkeit, sich im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts Sozialwesen
noch intensiver mit diesem Fachbereich zu beschäftigen.
Gymnasium
An den Sozialwissenschaftlichen Gymnasien wird im Rahmen der Sozialpraktischen
Grundbildung in der Jahrgangsstufe 11 dem Themenbereich "Das Kind:
Entwicklung und Erziehung im sozialen Umfeld" in besonderer Weise Rechnung
getragen. Bei der Beschäftigung mit diesem Themenbereich sollen die
Schüler erkennen, dass Erziehungsbedürftigkeit und Erziehungsfähigkeit
wesentliche Merkmale des Menschen darstellen. Sie begreifen, das Erziehung
und Entwicklung komplexe Vorgänge sind, die von Anlagen, sozialen Gegebenheiten
und normativen Vorstellungen bestimmt werden. Vertieft setzen sie sich mit
dem Lebensraum Familie und der Rolle der Erzieher auseinander und erfassen
Auswirkungen der Erziehung auf die kindliche Entwicklung. Den Schülern
soll so bewusst werden, dass die Kindheit einen zentralen Lebensabschnitt
in der Entwicklung des Menschen zur Persönlichkeit darstellt. Die Erkundung
sozialpädagogischer Institutionen vermittelt den Schülern dabei
u. a. den notwendigen Praxisbezug, verschafft ihnen Einblicke in Berufsfelder
und soll sie befähigen, verantwortungs-bewusstes erzieherisches Handeln
zu entwickeln. Ab dem kommenden Schuljahr (Jahrgangsstufe 9 im G8) sieht
der Lehrplan für Sozialpraktische Grundbildung den Themenbereich "Kindheit
und Entwicklung" bereits in Jahrgangsstufe 9 vor.
In den Lehrplänen für die
Fächer Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre und
Ethik für das achtjährige Gymnasium finden sich in jeder Jahrgangsstufe
Themenblöcke, die im Hinblick auf Alter und Entwicklungen zur Reflexion
der eignen Situation in Familie, Schule und Gesellschaft geben und Hilfen
für eine positive Bewältigung der Entwicklungsaufgaben im jeweiligen
Alter geben.
Der Aspekt der Herzensbildung ist darüber hinaus in allen Bereichen
des Religions- und Ethikunterrichts aller Schularten präsent.
Berufliche Schulen
In der beruflichen Bildung ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
integrativer Bestandteil des jeweiligen Bildungsgang. Dazu dient die Entwicklung
des beruflichen Selbstverständnisses ebenso wie die Vermittlung der
fachlichen und allgemeinbildenden Lerninhalte. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung
wird besonderer Wert auf die Förderung von Charakter, Herz und Verstand
gelegt.
Einen besonderen Stellenwert hat die Persönlichkeitsentwicklung in
den sozialpflegerischen Berufen, z.B. in der Ausbildung zum/zur "Staatlich
geprüften Kinderpfleger/-in" und zum/zur "Staatlich anerkannten
Erzieher/-in".
Persönlichkeitsentwicklung und Herzensbildung sind bei den sozialpflegerischen
Berufen ausbildungsimmanent. Ohne eine Herzensbildung wäre eine, für
die Ausübung dieser Berufe unabdingbare, humanistische, den Menschen
zugewandte Sichtweise nicht zu vermitteln.
In den sozialpflegerischen Berufen
erfolgt die Ausbildung handlungsorientiert im Rahmen von Lernfeldern mit
Schwerpunkt auf Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
In der Ausbildung im "Sozialpädagogischen Seminar" an den
Fachakademien für Sozialpädagogik werden z.B. in den einzelnen
Lernfeldern Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt, die der eigenen
Entwicklung der Persönlichkeit dienen. Diese sind aber ebenso an der
individuellen, persönlichen Entwicklung der später zu betreuenden
Kinder und Jugendlichen orientiert.
Die Forderung nach verstärkter Erziehungskompetenz ist von besonderer
Bedeutung, was nicht nur die in der Öffentlichkeit diskutierten spektakulären
Einzelfälle zeigen. Ein Fach bzw. Fachinhalte "Erziehungskunde"
existiert deswegen an der Realschule, inhaltlich ähnlich ausgerichtet
sind Teile des Hauswirtschaftlich- sozialen Bereichs an der Hauptschule.
Allerdings ist zu bedenken, dass die Schule nur bedingt der alleinige und
richtige Ort zu deren Vermittlung ist: Erst ab einem bestimmten Alter werden
erzieherische Fragen und Aspekte der Familienplanung für junge Leute
interessant, am Gymnasium sind sie dann in der Regel in der Oberstufe, in
anderen Schularten oft gar keine Schüler mehr. Zur Vermittlung von
Elternkompetenzen gibt es deswegen im Rahmen der Eltern- und Familienbildung
bei freien Trägern (Volkshochschulen, BRK, kommunale Familien- und
Erziehungsberatungsstellen, Einrichtungen der Jugendhilfe) hierzu speziell
ausgerichtete Kursangebote.
Gewaltprävention
Zur Unterstützung der Schulen fördert die Bayrische Staatsregierung
seit mehr als einem Jahrzehnt zahlreiche Projekte und Vorhaben finanziell,
konzeptionell und personell. Als herausragende Initiativen zum Sozialen
Lernen sowie zur Prävention gegen Gewalt laufen schwerpunktmäßig
im Bereich des Kultusministerium derzeit gut 20 landesweite Programme:,
"PIT - Prävention im Team", - "Mit mir nicht!" - "Lions Quest/ Erwachsen werden", - "Faustlos",
als herausragende Exempel, und , nur um einige weitere Beispiele zu nennen:
"Buddy-Programm", - "ALF", - "Eigenständig werden", - "Stark sein: Ein Leben ohne Sucht und Gewalt",
"Kriminalpräventiver Unterricht an der Grund- und Hauptschule" und "Zsammgrauft".
Die Schulen können hier also bedarfsgerecht auswählen, die Notwendigkeit
eines Pflichtschulfachs ist folglich nicht gegeben und der Wunsch danach
wurde von Schulseite bisher nicht an uns herangetragen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, im Falle von weiteren Fragen im Blick auf
das Anliegen von Herrn Klüber stehen wir Ihnen gerne unter oben angegebener
Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus W. ..........
Oberstudienrat


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Antwortschreiben
des Bayrischen
Kultusministerium an den Bundestagabgeordneten Herrn
Lehrieder
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