
Das
25 Milliarden Euro Entschädigungsmodell des VEH.
und wie meine alternativer
Entschädigungvorschlag lautet
Wie
am 2. Juni 2009 veröffentlicht wurde, erhebt der Verein
ehemaliger Heimkinder VEH gegenüber der deutschen Gesellschaft
und im Besonderen von den beiden Amtskirchen als Entschädigung
für die geschätzten 500000 ehemaligen Heimkinder aus der Zeitperiode
zwischen 1945 bis etwa 1975,
Forderungen
von sage und schreibe: 25 Milliarden Euro!
siehe veröffentlichter: Pressetext
Sowie zusätzlich einen rentenversicherungsrechtlichen Ausgleich für die Arbeit, die sie in Heimeinrichtungen leisten mussten.
Mal abgesehen davon, dass jeder Hansel in diesem Land Forderungen stellen kann, wonach ihm/ihr/ihnen der Sinn steht, (wie. z.B. Forderungen nach Rasenmähzeiten, Gewerkschaften fordern mehr Lohn Arbeitgeberverbände Steueroasen, usw. usf.), ohne dass es jemanden juckt und prinzipiell kaum ein größere Bedeutung hat, als wenn in China ein Falun Gong Mitglied seiner Organe wegen abgeschlachtet wird , möchte ich die Forderung des Heimkindervereins hier mal aus einer etwas unorthodoxen als auch spekulativen Perspektive heraus etwas näher betrachten.
Außer Frage dürfte sicher
die Tatsache stehen, dass nahezu ausnahmslos in allen Heimeinrichtungen
systembedingte Gewalt ein zentrales Element darstellte, unter dem alle eingewiesenen
Kinder und Jugendlichen gelitten haben.
Siehe dazu auch unter: Kirchenheuchelei
Außer Frage steht auch, dass Betroffenen gerade durch ihren Heimaufenthalt und verfügte Zwangsarbeiten entscheidende Bildungsmöglichkeiten vorenthalten wurden, die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Fortsetzung ihrer prekären Biografien bewahrt hätte.
Von diesem Hintergrund aus betrachtet,
dürfte jeder rechtsstaatlich gesinnte Mensch die erhobenen Entschädigungsansprüche
der ehemaligen Heimkinder einigermaßen nachvollziehen können.
Und wer in Unwissenheit der Dimension, Anspruchsforderungen mit abgelaufenen
Verjährungsfristen zurückweisen möchte, denen lege ich ans
Herz sich nur mal beiläufig mit Traumatherapeuten über Langzeitschäden,
oder posttraumatischen
Belastungsstörungen zu unterhalten.
Ich denke, spätestens im Anschluss eines solch aufschlussreichen Gesprächs
dürfte jedem klar sein, warum Gewaltbetroffenheit niemals verjähren
kann.
Soweit so gut.
Nun steht die stolze Forderungssumme von 25 Milliarden Euro im Raum.
Puh, denkt man da erst mal spontan, so eine Summe ist ja geradezu obszön.
Ok, rechnen wir mal kurz nach.
Damit bekäme nach dem Gießkannenprinzip verteilt, jeder der geschätzten
500000 Betroffenen einen Anteil von 50000 Euro.
Unabhängig von welchen Parametern
mögliche Auszahlungen abhingen, so wäre um bei diesem Beispiel
zu bleiben, eine Summe von 50000 für die einen sicher zu wenig, für
andere eine recht erquickliche Option, für die meisten hingegen wohl
eher unerreichbar.
Es sei denn, die gut mitverdienenden Treuhänder eines solch gewaltigen
Entschädigungsfonds, würden sich der Sisyphusarbeit hingeben,
jedes ehemalige Heimkind einzeln ausfindig zu machen, um ihnen ihren
Anteil geradezu aufzunötigen.
Ja aufnötigen. Ich denke dass
ist in diesem Rahmen die exakte Bezeichnung um der Tatsache Rechnung zu
tragen,
dass sich von den geschätzten
500000 Betroffenen gerade mal eine VEH-Interessengemeinschaft von rund 200
Betroffenen zusammengefunden hat, die auf einzelnen Personen beruhend, die
Einrichtung des runden Tisches als triumphalen Erfolg ihrer Beharrlichkeit
verbuchen darf.
Dem gegenüber steht das erkennbare Scheitern aus 5-6 Jahren anhaltender Öffentlichkeitsarbeit um eine nennenswerte Anzahl von mitbetroffenen Heimkinder zum Beitritt oder passiven Unterstützung ihrer Initiative bzw. Vereins zu mobilisieren.
Ich denke nicht, dass diese Distanz
oder Interessenlosigkeit allein auf die bisherigen internen Querelen
zurückzuführen sind, sondern bin persönlich davon
überzeugt, dass es längst gar nicht mehr so viele ex-Heimkinder
aus dieser Zeitepoche von 1945-75 gibt, bzw. es die meisten Betroffenen
trotz ihrer sozialisationsbedingten Benachteiligung verstanden haben, mit
ihrer Geschichte abzuschließen und heute keine Veranlassung
mehr sehen, um belastende Vergangenheiten erneut auszugraben.
Soll heißen, sie haben sich mit ihrem Leben arrangiert und wünschen
eigentlich auch gar nicht mehr sich gegenüber dem persönlichen,
oder gesamtgesellschaftlichen Lebensumfeld als Opfer zu definieren.
Deshalb bin ich skeptisch, ob dieser
anvisierte Entschädigungsfond überhaupt noch die Betroffenen erreichen
wird, oder sich die Treuhandverwalter auf die mühsame Suche begeben
würden, um einstigen Heimerziehungsopfern einen Entschädigungsanspruch
anzudienen.
Daher
hier meine persönliche Überlegung:
Da abzusehen ist, dass die große
Mehrheit aller ehemaligen Heimkinder aus der Zeit zwischen 1945 - 1975,
(etwa 600.000 Betroffene) nicht mehr zu ermitteln sind, weil sie bereits
verstarben, oder nichts mehr mit diesem Thema zu tun haben wollen, um sich
gegenüber ihrer Umwelt nicht erneut als Opfer definieren zu müssen,
wie eben auch jene, die rundum ihren Frieden gefunden haben, würde
ich die Gründung eines generalisierten Gedächtnisfond anregen.
Gedächtnisfond deshalb, um dem vergangenen Unrecht und all den gelittenen ehemaligen Heimkinder ein bleibendes Denkmal zu setzen, unter denen nicht wenige bereits frühzeitig ihrem schmerzlichen Leben ein vorzeitiges Ende setzten.
Damit all das bekannt gewordenen Leid nicht völlig vergebens gewesen ist, würde ich vorschlagen die nicht abgerufenen Entschädigungsanteile zur zweckgebundenen Förderung künftiger Kindergenerationen dieser Gesellschaft zurückzureichen.
Etwa zur Schwerpunktausbildung von Lehrern und Pädagogen, um in Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig auf ihre gesellschaftlichen Anteile hinsichtlich ihrer eigenen und sozialen Verantwortung zu sensibilisieren, sowie flächendeckend auf die Erfordernisse ihrer möglichen späteren Elternrollen vorzubereiten.
Ich denke es wäre ausreichend, wenn Kirchen,
Staat und Profiteure der einst jugendlichen Zwangsarbeiter/innen, zusammen
pro ehemaligem Heimkind 10.000 Euro in diesen Fond einzahlten.
Aus diesem 6 Milliarden Euro schweren Fond könnten dann fortan problemlos
alle eingereichten Entschädigungsgesuche befriedigt werden.
Etwa für einen 10-jährigen Heimaufenthalt pauschal 50.000 €,
oder alternativ einen auf andere Sozialleistungen anrechnungsfreien Rentenbetrag
von monatlich 300 €.
Entsprechend weniger oder mehr, bei kürzerer oder längerer Heimverweildauer.
Es bliebe mit Sicherheit genug Geld übrig,
um den Fond als bleibendes Mahnmal und sinnvolle Investition für unsere
zukünftigen Kinder und Mitmenschen einzusetzen.
So zumindest meine persönlichen Gedanken,
die mir mit der erhobenen Forderung nach 25 Milliarden Euro Entschädigung
recht spontan in den Sinn kamen und mir wünschte, dass sich dieser
Idee nicht nur zahlreiche betroffene Heimkinder anschließen und weiter
verbreiten würden.
MfG.
Klaus Klüber
Wenn Sie zu diesen Gedanken einen Meinungsaustausch suchen, dann beteiligen
Sie sich doch bitte in meinem angeschlossenen Forum,
wo ich diesen Beitrag bereits zur
Diskussion gestellt habe.